In Österreich darf grundsätzlich jede Person Einsicht in das Grundbuch nehmen. Doch was genau ist das Grundbuch, wie funktioniert es, und welche Informationen lassen sich darin finden?
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das zuverlässige Auskunft über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken gibt. Dazu zählen etwa Eigentumsrechte, Pfandrechte, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Reallasten oder Baurechte.
Wie funktioniert das Grundbuch?
Die zentrale Funktion des Grundbuchs besteht in der eindeutigen Erfassung und Vermessung von Grund und Boden sowie der damit verbundenen Rechte. Es besteht aus mehreren Teilen:
- Hauptbuch
- Verzeichnis gelöschter Eintragungen
- Hilfsverzeichnisse
- Urkundensammlung
- Grundbuchmappe (Kartenmaterial)
Für Immobilieneigentümer/innen ist vor allem das Hauptbuch von Bedeutung. Hier finden sich die maßgeblichen Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Rechten, Lasten und Beschränkungen.
Welche Informationen enthält eine Grundbucheinlage?
Jede Liegenschaft ist im Grundbuch in einer sogenannten „Einlage“ erfasst. Diese besteht aus drei Teilen:
- A-Blatt (Gutsbestandsblatt): Enthält Grundstücksnummern und grundstücksbezogene Rechte.
- B-Blatt (Eigentumsblatt): Führt die Eigentümer/innen samt Anteilen und eventuellen Beschränkungen wie Minderjährigkeit oder Konkurs auf.
- C-Blatt (Lastenblatt): Zeigt Belastungen wie Hypotheken, Wohnrechte, Vorkaufsrechte oder Veräußerungsverbote.
Wie kann ich ins Grundbuch Einsicht nehmen?
Die Einsicht ist auf mehreren Wegen möglich:
- Bei jedem Bezirksgericht
- Bei Notaren oder Rechtsanwälten
- Online über spezielle Grundbuch-Abfragen (kostenpflichtig)
Mehr Informationen zur Abfrage und den rechtlichen Grundlagen bietet oesterreich.gv.at.
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