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Das österreichische Grundbuch – Was es zu wissen gibt.

n Österreich darf jeder in das Grundbuch einsehen. Doch was ist das Grundbuch eigentlich, wie funktioniert es und welche Informationen sind darin zu finden?

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis. Die Aufgabe des Grundbuches ist es, über Rechtsverhältnisse, die ein Grundstück betreffen, zuverlässig Auskunft zu geben. Unter solche Rechtsverhältnisse fallen beispielsweise: Eigentum, Baurechte, Pfandrechte, Fruchtgenussrechte oder Dienstbarkeiten und Reallasten.

Wie funktioniert das Grundbuch?

Die interessanteste Funktion des Grundbuches ist die Vermessung von Grund und Boden sowie die Erfassung der Grundstücksgrenzen. 

Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch, dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen, den Hilfsverzeichnissen, der Urkundensammlung und der Grundbuchmappe.

Die für uns hauptsächlich relevanten Grundbucheintragungen sind im Hauptbuch zu finden. Dort kann exakt nachgeschlagen werden, wie die Eigentumsverhältnisse, bei konkreten Grundstücken aussehen und welche Rechte, Pflichten und Lasten mit diesem konkreten Grundstück verbunden sind. 

Welche Informationen sind im Grundbuch zu finden?

Wie sieht jetzt ein solcher Eintrag, genannt Einlage, im Grundbuch aus?

Jede Einlage besteht zunächst einmal aus drei Teilen, hier “Blätter” genannt:  

  • A-Blatt – Gutsbestandsblatt
  • B-Blatt – Eigentumsblatt
  • C-Blatt – Lastenblatt

Das A-Blatt beseht aus zwei teilen, dem A1-Blatt und dem A2-Blatt

Im A1-Blatt sind alle zur Liegenschaft gehörigen Grundstücke mit ihrer Grundstücksnummer angeführt. 

Im A2-Blatt finden sich die mit dem Eigentum an Grundstücken verbundene Rechte und öffentlich-rechtliche Beschränkungen. Ebenfalls werden hier Veränderungen des Grundbuchskörpers, beispielsweise durch Zu- oder Abschreibungen von Grundstücken, dokumentiert. 

Im B-Blatt sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaft eingetragen. Neben einer laufenden Nummer steht hier die Größe des Anteils (als Bruchzahl) und der Name der Eigentümerin oder des Eigentümers des Miteigentumsanteils. Falls bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer in ihrer oder seiner Vermögensverwaltung irgendeine Form von Beschränkung, wie Minderjährigkeit, Erwachsenenvertretung oder Konkurs, vorliegt, ist das auch im B-Blatt zu finden.

Im C-Blatt stehen die mit dem Eigentum an den Liegenschaftsanteilen verbundenen Belastungen, wie Pfandrechte, Belastungsverbote, Veräußerungsverbote oder Vorkaufsrechte. Wichtig ist hier zu erwähnen, dass sich Belastungen dabei sowohl auf die gesamte Liegenschaft als auch nur auf bestimmte Eigentumsanteile beziehen.

Einsichtnahme

Die Einsichtnahme und Abfragen bezüglich Grundbuch sind bei Gericht, bei Notaren und über das Internet möglich.