Was Sie über die Hausordnung in Mehrparteienhäusern wissen sollten
Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben in Wohnanlagen mit mehreren Parteien. Sie schafft Klarheit bei Themen wie Ruhezeiten, Nutzung von Gemeinschaftsräumen (z. B. Waschküche, Fahrradabstellraum, Garten) oder Reinigungsaufgaben. Doch: Nicht jede Regel ist automatisch rechtskonform. Für Eigentümer/innen und Vermieter/innen in Oberösterreich ist es wichtig zu wissen, was erlaubt ist – und was nicht.
Gibt es eine Pflicht zur Hausordnung?
Nein. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Hausordnung aufzustellen. Fehlt eine Hausordnung, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen und ortsüblichen Verhaltensnormen.
Wo und wie muss die Hausordnung festgehalten werden?
Die Hausordnung kann auf zwei Arten rechtswirksam sein:
- Als Teil des Mietvertrags: Entweder direkt im Vertrag erwähnt oder als Anhang beigefügt. In diesem Fall dürfen auch Pflichten wie Reinigung, Laubkehren oder Winterdienst enthalten sein.
- Nur als Aushang im Haus: Dann darf die Hausordnung keine zusätzlichen Pflichten enthalten, die über gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen hinausgehen.
Was darf in einer Hausordnung geregelt werden?
Ruhezeiten
Die meisten Hausordnungen enthalten Hinweise auf gesetzliche Ruhezeiten, meist zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Auch an Sonn- und Feiertagen sind lärmintensive Tätigkeiten (z. B. Rasenmähen, Bohren) nicht erlaubt.
Waschmaschinen gelten grundsätzlich als normale Wohngeräusche – sollten aber dennoch in den Ruhezeiten nicht betrieben werden.
Gemeinschaftsräume & Außenbereiche
Ob Waschküche, Innenhof oder Gemeinschaftsgarten – für gemeinsam genutzte Räume ist eine klare Nutzungsregelung sinnvoll. Festlegungen wie Grillverbot, Spielzeiten oder Zutrittszeiten sind möglich – allerdings nur, wenn die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist.
Sicherheitsregeln
Vorgaben wie das Versperren der Haustür, das Freihalten von Fluchtwegen oder das Verbot, Möbel oder Fahrräder im Gang abzustellen, dienen dem Brandschutz und dürfen geregelt werden.
Reinigung & Instandhaltung
Auch Pflichten wie Stiegenhausreinigung, Schnee räumen oder Laubkehren können Teil der Hausordnung sein – aber nur dann, wenn sie im Mietvertrag verankert sind und verhältnismäßig bleiben.
Was darf NICHT in der Hausordnung stehen?
Die Hausordnung darf nicht gegen geltendes Recht oder Persönlichkeitsrechte verstoßen. Unzulässig sind unter anderem:
- Verbot von Musik generell
- Verbot von Kinderlärm
- Verbot von Haustieren allgemein (gewöhnliche Kleintiere wie Hamster sind erlaubt)
- Übernachtungsverbot für Besuch
- Festlegung einer Mindest-Raumtemperatur
- Verbot, Kinderwagen im Hausflur abzustellen
- Generelles Dusch- oder Badeverbot nach 22 Uhr
Auch spezielle Einschränkungen wie das Verbot bestimmter Hunderassen müssen im Mietvertrag geregelt sein, nicht allein in der Hausordnung.
Darf die Hausordnung geändert werden?
Ja, allerdings nicht beliebig. Wenn die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist, bedarf jede Änderung der Zustimmung der Mieter/innen (§ 6 Abs. 2 Z 3 Konsumentenschutzgesetz).
Wenn sie nur im Haus aushängt, kann sie von der Vermieterseite einseitig angepasst werden – allerdings nur im Sinne ordnender Maßnahmen. Neue Pflichten dürfen so nicht einfach eingeführt werden.
Fazit
Eine Hausordnung ist ein sinnvolles Instrument für ein geordnetes Miteinander – wenn sie rechtlich korrekt aufgesetzt ist. Ob als Teil des Mietvertrags oder als Aushang: Ihre Inhalte müssen klar, verhältnismäßig und gesetzeskonform sein.
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