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Erleichterungen beim Eigenheimkauf ab April 2024

Gute Nachrichten für zukünftige Eigenheimbesitzer in Österreich! Am 1. April 2024 trat eine neue Regelung in Kraft, die Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren beim Kauf eines Eigenheims erlässt. Diese Maßnahme wurde kürzlich im Finanzausschuss des Nationalrats beschlossen und zielt darauf ab, dringenden Wohnbedarf zu decken.

Was bedeutet das konkret?

Bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro entfallen die Gebühren komplett. Eine positive Entwicklung, die insbesondere junge Menschen unterstützt, indem sie mit einer Entlastung von bis zu 11.500 Euro rechnen können, wie Finanzminister Magnus Brunner betont.

Die Regelung ist zeitlich begrenzt und gilt bis zum 30. Juni 2026. Immobilienkäufer, die bereits Angebote in Betracht ziehen, sollten diesen Zeitrahmen im Auge behalten, um von den Vorteilen zu profitieren. Der Immobilienmarkt hat bereits positiv auf die Klarheit reagiert, und es wird erwartet, dass dies die Schaffung von Eigenheimen weiter vorantreibt.

Zusätzlich wurde im Finanzausschuss das Zweckzuschussgesetz verabschiedet, das den Bundesländern ermöglicht, günstige Kredite für Häuslbauer und Wohnungskäufer anzubieten. Eine Initiative, die die Vielfalt der Wohnbauförderung erweitert und den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum erleichtert.

Trotz der positiven Aspekte gab es auch Kritik an der Befristung der Bundeszuschüsse bis 2028 und dem Fehlen von Maßnahmen für Kreditnehmer mit bereits laufenden hohen Zinsen. Diese Bedenken wurden insbesondere von der SPÖ, FPÖ und Neos geäußert und zeigen, dass es noch Raum für weitere Verbesserungen gibt.

Insgesamt bietet die neue Regelung eine willkommene Unterstützung für angehende Eigenheimbesitzer und unterstreicht die Bedeutung von staatlichen Initiativen zur Förderung des Wohnungsbaus.