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Immobilie schenken oder vererben – was ist zu beachten?

So behalten Sie bei Grunderwerbssteuer, Einheitswert & Co. den Überblick.

Auch wenn es in Österreich keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer gibt, fallen bei der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien dennoch gewisse Kosten an – zum Beispiel Grunderwerbssteuer oder Eintragungsgebühren ins Grundbuch. Wer eine Immobilie verschenken oder vererben möchte, sollte sich daher frühzeitig über die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.

Häufige Fragen bei der Immobilienübertragung

  • Wie viel ist meine Immobilie überhaupt wert?
  • Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Übergabe?
  • Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten?

Wertermittlung: Warum der Immobilienwert so wichtig ist

Der Immobilienwert bildet die Grundlage für viele steuerliche Berechnungen – darunter die Grunderwerbssteuer und gegebenenfalls die Immobilienertragsteuer bei einem späteren Verkauf.

Für eine erste Einschätzung können Sie nach vergleichbaren Immobilien in ähnlicher Lage suchen – etwa auf Immobilienportalen oder in regionalen Zeitungen. Je mehr Gemeinsamkeiten in Bauweise, Zustand und Lage bestehen, desto relevanter ist der Vergleichspreis.

Für die offizielle Bewertung wird oft der sogenannte Aufwertungsfaktor auf Basis des Einheitswertes oder der Immobilienpreisspiegel der WKO (mit bis zu 30 % Abschlag) herangezogen. Noch aussagekräftiger ist jedoch eine professionelle Wertermittlung durch Expert:innen vor Ort – hier können Sie Ihre Immobilie kostenlos bewerten lassen.

Was ist der Einheitswert?

Der Einheitswert wird vom Finanzamt per Bescheid festgesetzt und dient der steuerlichen Bewertung von Grundstücken. Er berücksichtigt Faktoren wie Nutzung, Bebauungsart und Fläche – liegt aber meist deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert. Sie können den Einheitswert Ihrer Immobilie direkt bei Ihrer Finanzbehörde anfordern.

Wie wird die Grunderwerbssteuer berechnet?

Beim Verkauf von Immobilien fällt ein einheitlicher Steuersatz von 3,5 % des Grundstückswerts sowie 1,1 % Eintragungsgebühr an.

Für unentgeltliche Übertragungen innerhalb der Familie (z. B. im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft) gilt jedoch ein Stufentarif:

  • für die ersten 250.000 €: 0,5 %
  • für die nächsten 150.000 €: 2,0 %
  • darüber hinaus: 3,5 %

Wann fällt Immobilienertragsteuer an?

Für die reine Übertragung durch Erbschaft oder Schenkung fällt keine Immobilienertragsteuer (ImmoESt) an. Wird die Immobilie aber später verkauft, ist der Zeitpunkt der Schenkung bzw. Erbschaft entscheidend für die Höhe der Steuer:

  • nach dem 31.03.2002: 30 % auf den tatsächlichen Veräußerungsgewinn
  • vor dem 31.03.2002: pauschaler Veräußerungsgewinn von 14 % → effektive Steuer: 4,2 %

Formel zur Berechnung des Veräußerungsgewinns:
Verkaufspreis – Anschaffungskosten

Sonderregelungen bei der ImmoESt

Regelbesteuerungsoption: Wenn Ihre übrigen Einkünfte unter 30 % besteuert werden, können Sie beantragen, dass auch der Veräußerungsgewinn mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert wird.

Hauptwohnsitzbefreiung: Haben Sie in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre durchgehend in der Immobilie gewohnt, entfällt die ImmoESt beim Verkauf komplett.

Unser Tipp

Jede Schenkung oder Erbschaft ist individuell. Eine rechtzeitige Planung kann viel Geld sparen – und unangenehme Überraschungen verhindern.
Wenn Sie überlegen, eine Immobilie in Oberösterreich zu übertragen oder zu verkaufen, stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Herz zur Seite:
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