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Maklerprovision in Österreich: Das ist zu beachten

Wann beim Immobilienverkauf eine Provision fällig wird

In Österreich wird bei den meisten Immobilienverkäufen die Hilfe von Maklerinnen und Maklern in Anspruch genommen. Denn eine professionelle Vermittlung bringt nicht nur mehr Reichweite, sondern auch rechtliche Sicherheit und ein gutes Gefühl für den besten Preis. Selbstverständlich ist dieser Service kostenpflichtig – gesetzlich ist genau geregelt, welche Provisionen zulässig sind.

Maklerprovision: Gesetzliche Höchstgrenzen

Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Aktuell gelten folgende Obergrenzen:

Kaufpreis Maximale Provision netto Maximale Provision brutto
bis 36.336,42 Euro 4,0 % vom Kaufpreis 4,8 % vom Kaufpreis
36.336,43 bis 48.448,51 Euro 1.453,46 Euro pauschal 1.744,15 Euro pauschal
ab 48.448,51 Euro 3,0 % vom Kaufpreis 3,6 % vom Kaufpreis

Die Provision ist in der Regel mit Abschluss des Kaufvertrags fällig. Nur in wenigen Fällen (z. B. bei aufschiebenden Bedingungen oder Rücktrittsrechten) kann sich die Fälligkeit verschieben. Das muss jedoch explizit mit der Maklerin oder dem Makler vereinbart werden.

Immobilie ohne Makler verkaufen: Chancen und Herausforderungen

Ein Immobilienverkauf ohne Makler ist grundsätzlich möglich. Dabei sparen Sie sich die Provision, müssen aber viele Aufgaben selbst übernehmen:

  • Marktwert realistisch einschätzen: Viele private Verkäufer/innen orientieren sich an Wunschpreisen statt an tatsächlich erzielten Verkaufspreisen. Eine fundierte Preisfindung ist entscheidend, um weder Geld zu verschenken noch potenzielle Käufer/innen abzuschrecken. Unser Immobilienwertrechner hilft Ihnen beim Einstieg.
  • Seriöse Interessent/innen erkennen: Ein gutes Gespür für echtes Interesse hilft, Besichtigungen effizient zu planen und Enttäuschungen zu vermeiden.
  • Zustand realistisch bewerten: Kleine Schönheitsfehler oder verdeckte Mängel? Wer ohne bautechnisches Wissen verkauft, riskiert spätere Haftungsfragen.
  • Verhandlung und rechtliche Abwicklung: Ein rechtsverbindliches Kaufanbot und ein fehlerfreier Kaufvertrag brauchen Sorgfalt – hier zahlt sich Erfahrung aus.

Unser Tipp: Auch wenn Sie selbst verkaufen möchten, holen Sie sich Unterstützung bei einzelnen Schritten. Wir beraten Sie gerne oder unterstützen beim Verkauf mit genau dem Service, den Sie brauchen: Jetzt unverbindlich informieren.

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