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Der Kaufvertrag beim Immobilienverkauf – Worauf Eigentümer/innen in Oberösterreich achten sollten

Was beim Kaufvertrag für Ihre Immobilie wirklich zählt

Beim Kauf und Verkauf einer Immobilie ist der Kaufvertrag das zentrale rechtliche Dokument. Fehlerhafte oder unvollständige Verträge lassen sich später oft nur schwer oder gar nicht korrigieren. Umso wichtiger ist es, von Anfang an auf eine professionelle Abwicklung zu achten.

Dieser Beitrag gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick, worauf Sie achten sollten – insbesondere, wenn Sie Ihre Immobilie in Oberösterreich verkaufen.

Wer darf den Kaufvertrag erstellen?

In Österreich ist es grundsätzlich erlaubt, Kaufverträge für Immobilien selbst zu verfassen – auch inklusive der sogenannten Aufsandungserklärung. Viele greifen dabei auf Vorlagen zurück. Wichtig ist: Die Unterschriften müssen anschließend durch eine Notarin, einen Notar oder das zuständige Bezirksgericht beglaubigt werden.

Auch die Eintragung ins Grundbuch kann grundsätzlich selbst durchgeführt werden. Nähere Informationen zur Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Professionelle Unterstützung lohnt sich

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt den Kaufvertrag von einer erfahrenen Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Notarin bzw. einem Notar erstellen. Diese übernehmen nicht nur die Vertragserrichtung, sondern auch die gesamte treuhändische Abwicklung des Kaufpreises.

Grundsätzlich sind die Kosten für Vertragserrichtung frei vereinbar. Juristisch zulässig wären sogar bis zu 3 % plus USt. an. Über uns Immobilien Bären profitieren Sie von deutlich besseren Konditionen: Wir arbeiten mit einem starken Netzwerk aus verlässlichen Vertragserrichter/innen, mit denen wir seit Jahren beste Erfahrungen machen – und stellen auf Wunsch gerne den Kontakt her.

Was muss in den Kaufvertrag?

  • Vertragspartner: Vollständige Angaben zu allen beteiligten natürlichen oder juristischen Personen (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Sozialversicherungsnummer bzw. Firmenbuchnummer, Staatsangehörigkeit).
  • Vertragsgegenstand: Exakte Beschreibung der Immobilie (Adresse, Grundstücksnummer, Fläche, Baujahr, Widmung, Baubewilligungen, Zustand).
  • Mängel: Bereits bekannte Mängel müssen angeführt werden – sonst können Käufer/innen nachträglich Schadenersatz verlangen.
  • Kaufpreis und Zahlung: Empfehlung: Treuhandabwicklung über eine/n Vertragserrichter/in. Auszahlung an die Verkäuferseite erfolgt erst nach Eintragung im Grundbuch.
  • Treuhänderin / Treuhänder: Name und Kontaktdaten müssen angeführt sein, wenn ein Treuhandkonto genutzt wird.
  • Kostenregelung: Wer trägt welche Nebenkosten? (Vertragserrichtung, Grundsteuer, Müll, Wasser etc.)
  • Übergabetermin: Idealerweise fällt der Übergabetermin mit der Kaufpreisfälligkeit zusammen. Auch hier bietet sich Treuhandabwicklung an.
  • Rücktrittsrechte: Nur bei klaren vertraglichen Vereinbarungen oder bei Einvernehmen aller Parteien möglich.
  • Dienstbarkeiten: Etwa Wohnrechte, Wegerechte oder Fruchtgenuss – diese sind meist im Grundbuch (C-Blatt) eingetragen und müssen übernommen oder vertraglich geregelt werden.
  • Aufsandungserklärung: Unverzichtbar für die Eintragung ins Grundbuch – sie bestätigt, dass die Verkäuferseite der Eigentumsübertragung zustimmt.

Fazit: Auf professionelle Begleitung setzen

Ein gut aufgesetzter Kaufvertrag schützt beide Seiten und ist Voraussetzung für eine rechtlich sichere Abwicklung. Gerade beim Immobilienverkauf in Oberösterreich ist es sinnvoll, auf verlässliche Vertragspartner und klare Vereinbarungen zu setzen.

Wenn Sie über uns verkaufen, unterstützen wir Sie gerne bei der Auswahl einer passenden Vertragserrichterin oder eines Vertragserrichters – ob Notar oder Anwalt. So stellen wir sicher, dass Sie rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite sind.

Mehr Infos zum Thema Immobilienverkauf finden Sie auch auf unserer Beratungsseite.

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