Was Sie als Eigentümer/in wissen sollten – verständlich erklärt.
Wohnungseigentumsrecht – Was gehört Ihnen wirklich?
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, hält nicht nur Miteigentum an der gesamten Liegenschaft, sondern auch ein Wohnungseigentumsrecht an der eigenen Einheit. Laut § 2 Abs. 1 WEG 2002 ist das ein „dingliches Recht, das Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen“.
Was darf in der eigenen Wohnung verändert werden?
Wohnungseigentümer/innen dürfen ihre Wohnung nicht nur nutzen, sondern auch verändern. Voraussetzung ist, dass:
- die Änderung auf eigene Kosten erfolgt,
- dadurch weder die gesamte Immobilie geschädigt noch schutzwürdige Interessen anderer Eigentümer/innen beeinträchtigt werden,
- und allgemeine Teile der Liegenschaft (z. B. Dach, Fassade, Stiegenhaus) nur in üblicher Weise mitgenutzt werden.
Für manche Änderungen kann eine behördliche Genehmigung erforderlich sein. Wenn jedoch alle Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen andere Eigentümer/innen ihre Zustimmung nicht willkürlich verweigern.
Mitspracherecht bei gemeinschaftlichen Entscheidungen
Als Wohnungseigentümer/in haben Sie ein Mitspracherecht bei sogenannten Verfügungshandlungen. Dabei geht es um Entscheidungen über allgemeine Teile der Liegenschaft – etwa bauliche Maßnahmen, größere Investitionen oder Veränderungen an Gemeinschaftsflächen.
Wichtige Rechte von Wohnungseigentümer/innen im Überblick
- Alleinige Nutzung: Sie dürfen Ihre Wohnung uneingeschränkt bewohnen oder vermieten – solange gesetzliche Vorgaben und die Hausordnung eingehalten werden.
- Gestaltungsfreiheit im Inneren: Umbauten und Modernisierungen im Innenbereich (Böden, Küche, Bad etc.) dürfen Sie auf eigene Kosten durchführen.
- Mitbestimmung bei Entscheidungen: Ob neue Heizung, Dachsanierung oder Hausordnung – bei Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft haben Sie Stimmrecht (anteilig nach Nutzwert).
- Auskunftsrecht: Sie haben Anspruch auf Einsicht in Protokolle, Abrechnungen und Verträge der Eigentümergemeinschaft bzw. der Hausverwaltung.
- Recht auf ordnungsgemäße Verwaltung: Die Verwaltung muss im Interesse der Gemeinschaft handeln – Sie können Beschlüsse anfechten, wenn sie gesetzwidrig oder grob nachteilig sind.
Typische Pflichten von Eigentümer/innen
- Kostenbeteiligung: Als Eigentümer/in tragen Sie anteilig die Kosten für Verwaltung, Erhaltung, Rücklagenbildung und gemeinschaftliche Sanierungen.
- Mitwirkung an der Verwaltung: Sie sind Teil der Eigentümergemeinschaft und mitverantwortlich für die ordnungsgemäße Organisation und Entscheidungsfindung.
- Rücksicht auf andere: Im Haus gelten Rücksichtnahme, Hausordnung und die Wahrung der Rechte aller Miteigentümer/innen.
- Pflicht zur Schadensvermeidung: Schäden, die durch Ihre Wohnung oder Ihr Verhalten verursacht werden (z. B. Wasserschäden), müssen Sie verhindern oder ersetzen.
- Einhalten behördlicher Auflagen: Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen ist die Einhaltung von Bauvorschriften und Genehmigungspflichten erforderlich.
Was regelt die Eigentümergemeinschaft?
Mit dem Eigentum kommt auch Verantwortung: In jeder Liegenschaft mit mehreren Einheiten wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft gebildet. Diese organisiert die Verwaltung und kann dafür selbst verantwortlich sein oder eine Hausverwaltung beauftragen.
Zu den wichtigsten Verwaltungsaufgaben zählen laut § 28 Abs. 1 WEG:
- Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft
- Behebung ernster Schäden und kleine bauliche Veränderungen
- Bildung einer angemessenen Rücklage
- Aufnahme von Darlehen zur Finanzierung größerer Maßnahmen
- Abschluss sinnvoller Versicherungen für die Liegenschaft
- Bestellung oder Abberufung der Verwaltung
- Festlegung und Änderung der Hausordnung
- Vermietung allgemein zugänglicher Räume an Dritte
- Kündigung bestehender Mietverträge
- Bereitstellung eines Energieausweises für das Gesamtobjekt
Die Eigentümergemeinschaft kann auch als juristische Person auftreten und Verträge mit Handwerksbetrieben, Energieversorgern, Versicherungen und anderen Unternehmen abschließen. Auch gegenüber Behörden und der Hausverwaltung handelt sie als einheitliche Vertretung – was die Position der Eigentümer/innen deutlich stärkt.
Unser Fazit für Eigentümer/innen in Oberösterreich
Ob Rechte, Pflichten oder Verwaltung – im Wohnungseigentum ist ein gutes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Wer klar weiß, was erlaubt ist und was nicht, kann Konflikte vermeiden und seine Wohnung optimal nutzen oder verwalten.
Sie möchten Ihre Eigentumswohnung verkaufen, bewerten oder sich über Ihre Rechte beraten lassen? Wir sind gerne für Sie da.