Winterdienst und Verantwortung: Welche Pflichten Eigentümer/innen haben
Eine Immobilie zu besitzen bringt viele Vorteile mit sich – ebenso aber auch Pflichten. Gerade im Winter stellen sich viele Fragen zur Räum- und Streupflicht. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten daher mit der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht vertraut sein.
Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht
In Österreich gilt: Wer Eigentum besitzt, ist im Winter für die Sicherheit auf angrenzenden Gehwegen verantwortlich – unabhängig davon, ob man dort wohnt oder nicht. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümer/innen täglich von 6 bis 22 Uhr zur Schneeräumung und Streuung von Gehsteigen, die an das Grundstück grenzen. Auch Eiszapfen und Schneewechten vom Dach müssen entfernt werden.
Bei starkem Schneefall kann es notwendig sein, mehrmals täglich zu räumen – immer unter dem Grundsatz der Zumutbarkeit. Die Pflicht gilt sowohl für bebaute Grundstücke als auch für unbebaute Liegenschaften.
Eine vertragliche Übertragung der Verpflichtung auf Mieter/innen oder Pächter/innen ist zulässig, entbindet aber nicht automatisch von der Haftung bei Versäumnissen.
Weitere Sorgfaltspflichten im Winter
Zusätzlich zur Schneeräumung haften Eigentümer/innen auch für Schäden durch herabfallende Eiszapfen, Dachlawinen oder abgebrochene Äste. Wer seiner Sorgfaltspflicht nicht angemessen nachkommt, riskiert zivil- und strafrechtliche Folgen.
Wer haftet bei Unfällen?
Wird die Räum- und Streupflicht nicht eingehalten, droht nicht nur eine Verwaltungsstrafe, sondern bei Unfällen auch Schadenersatz. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.
Achtung: Die Haftung kann auch greifen, wenn der Unfall außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) passiert – sofern der Zustand vorher bereits mangelhaft war.
Pflichten für Fußgänger/innen
Auch Passant/innen haben Verantwortung: Sie müssen im Winter rutschfeste Schuhe tragen und sich der Witterung entsprechend verhalten. Wer mit glatter Sohle oder überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, kann bei einem Sturz eine Mitschuld tragen.
Tipp 1: Versicherungsschutz prüfen
Eine private Haftpflichtversicherung reicht bei Immobilien oft nicht aus. Eigentümer/innen – besonders von Mehrparteienhäusern – sollten eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen, um umfassend geschützt zu sein.
Tipp 2: Externer Winterdienst
Wer die Winterdienstarbeiten nicht selbst übernehmen kann oder möchte, kann ein professionelles Unternehmen damit beauftragen. Diese wissen, worauf es ankommt, und sorgen für rechtssichere Verhältnisse – besonders hilfreich bei größeren Liegenschaften.
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