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Steuersätze bei der Vermietung und Verpachtung

Steuersatz von 10% Der ermäßigte Steuersatz von 10% betrifft: Vermietung zu Wohnzwecken, mit Ausnahme der Heizkosten. Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften zum Betrieb, der Erhaltung und Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen. Unter der Bedingung, dass diese zu Wohnzwecken genutzt werden. Auch hier sind die Heizungskosten ausgenommen. Unterbringung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen. Inkludiert sind dabei auch die damit verbundenen […]