Betriebskosten bei einer Eigentumswohnung: Was zählt dazu?
Während bei Mietwohnungen meist nur laufende Zahlungen wie Wasser, Müllabfuhr oder Hausbetreuung zu den Betriebskosten zählen, umfasst dieser Begriff bei Eigentumswohnungen sämtliche Aufwendungen für die Liegenschaft. Dazu gehören auch Rücklagenbeiträge, Erhaltungsmaßnahmen, Annuitätenzahlungen, Verwaltungshonorare, Versicherungsprämien und Kosten für Gemeinschaftsanlagen wie Gärten oder Spielplätze.
Diese Kosten werden auf alle Miteigentümer/innen gemäß ihrer Anteile aufgeteilt. Alternativ kann eine andere Kostenverteilung vereinbart werden – vorausgesetzt, alle Eigentümer/innen stimmen schriftlich zu. Für verschiedene Beschlussarten sind unterschiedliche Mehrheiten erforderlich.
Abstimmungen und Mehrheiten
- Energiekosten bei Einzelnutzung (z. B. Waschmaschine mit Münzeinwurf): einfache Mehrheit nach Miteigentumsanteilen.
- Verbrauchsabhängige Verrechnung mittels Messvorrichtungen (wirtschaftlich vertretbar): 2/3-Mehrheit nach Anteilen.
Vorschreibungen und Jahresabrechnung
Üblich ist eine monatliche Akontozahlung (Vorauszahlung), die auf Basis der erwarteten Betriebskosten festgesetzt wird. Diese Zahlungen werden nach Ablauf des Kalenderjahres mit den tatsächlichen Aufwendungen verglichen. Abhängig vom Ergebnis ergibt sich für Eigentümer/innen eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Diese Praxis wird im Alltag oft als „Pauschalverrechnung“ bezeichnet – fachlich korrekt handelt es sich jedoch um Akontovorschreibungen mit jährlicher Abrechnung. Der Vorteil: geringerer Verwaltungsaufwand während des Jahres bei gleichzeitig genauer Endabrechnung.
Gesetzliche Regelung zur Betriebskostenabrechnung
Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die Hausverwaltung verpflichtet, die vollständige und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres vorzulegen. Etwaige Guthaben sind bis zum 1. August auszuzahlen. Die Abrechnung muss sämtliche Einnahmen und Ausgaben transparent darstellen. Auf Verlangen können Eigentümer/innen sämtliche Belege einsehen.
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